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Rechtliche
Grundlagen
Das Interesse an den Seminaren zum/r
Zahnkosmetiker/in ist deutschlandweit und inzwischen auch international,
sehr groß.
Zahnkosmetik hat aber nichts mit Medizin zu tun, sondern wie der Name schon
sagt, nur mit Kosmetik und damit nur mit der Zahnpflege.
In der Zahnkosmetik werden keine medizinischen Leistungen erbracht.
Zahnkosmetik ist damit eine Dienstleistung für eine bessere häusliche
Zahnpflege.
Zahnkosmetiker/in ist auch noch kein anerkannter Beruf, daher gelten noch
keine gesetzlichen Regeln, weil es einfach für die Zahnkosmetik noch keine
gibt.
Also bestehen die rechtlichen Grundlagen darin, darauf zu achten, der
Zahnmedizin nicht in die Quere zu kommen und nur kosmetisch zu arbeiten.
Wenn man weiß wie es geht, ist es auch gar nicht so schwer. Es gehört
allerdings schon eine Menge Wissen und Disziplin dazu, seinen erlernten
medizinischen Beruf nicht in die eigene
Selbständigkeit zu verlagern. Schon viele Zahnkosmetikerinnen
(inzwischen 102) in Deutschland
beweisen, dass es machbar ist.
Beweisen wir also mit unserer korrekten Arbeitsweise, die
Daseinsberechtigung der neuen Dienstleistung und geben den Zahnärztekammern
keinen Grund mit uns zu grollen.
Unter
www.ivdzk.de können Sie sich einen Überblick verschaffen, wie viele
Zahnkosmetikerinnen, auf der Grundlage einer Seminarausbildung in
Fichtenwalde,
qualtitativ und erfolgreich arbeiten.
Der Werdegang der Seminare ist hier auf der HP genau erklärt.
Gemeinsam sind wir eben stark. Der Interessenverband der Zahnkosmetik
unterstützt die Seminarteilnehmer auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Ein Seminar ist der Anfang dieser neuen erfolgreichen Kariere.
Wir würden uns freuen, auch Sie auf dem Weg zur Selbständigkeit begleiten zu
dürfen.
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