.:Zahnkosmetikschule Fichtenwalde:. © Interessenverband der Zahnkosmetik e.V. seit 2001 Bildungsprämie  Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Wer wird gefördert?     * Sie sind erwerbstätig: z. B. Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und       Berufsrückkehrer/innen         * Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600,- Euro bei Alleinstehenden       bzw. 51.200,- Euro bei gemeinsam Veranlagten Achtung! Nicht gefördert werden z. B. Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten Formale Voraussetzungen Der Besuch einer Beratungsstelle ist zwingend vorausgesetzt. In dem Beratungsgespräch erhalten Sie den Bildungsgutschein und können auch gleich den konkreten Weiterbildungswunsch bzw. das gewünschte Seminar angeben. Entscheiden Sie sich für eines unserer Angebote, haben Sie mit der Anerkennung keine Probleme. Informationen Über die Website http://www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000  können Sie erfahren, wo sich in Ihrer Nähe die nächste Beratungsstelle befindet. Bildungsprämie zugesagt - und weiter? Reichen Sie mit Ihrer Anmeldung den Prämiengutschein bei uns ein. Den Rest erledigen wir. Die Zahnkosmetikschule