.:Zahnkosmetikschule Fichtenwalde:.
© Interessenverband der Zahnkosmetik e.V. seit 2001
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem
Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie
einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro
abdeckt. Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist
und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Den Prämiengutschein können
Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen.
Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.
Wer wird gefördert?
*
Sie sind erwerbstätig: z. B. Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und
Berufsrückkehrer/innen
*
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600,- Euro bei Alleinstehenden
bzw. 51.200,- Euro bei gemeinsam Veranlagten
Achtung! Nicht gefördert werden z. B. Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
Formale Voraussetzungen
Der Besuch einer Beratungsstelle ist zwingend vorausgesetzt. In dem Beratungsgespräch erhalten
Sie den Bildungsgutschein und können auch gleich den konkreten Weiterbildungswunsch bzw.
das gewünschte Seminar angeben. Entscheiden Sie sich für eines unserer Angebote, haben Sie
mit der Anerkennung keine Probleme.
Informationen
Über die Website http://www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000
können Sie erfahren, wo sich in Ihrer Nähe die nächste Beratungsstelle befindet.
Bildungsprämie zugesagt - und weiter?
Reichen Sie mit Ihrer Anmeldung den Prämiengutschein bei uns ein. Den Rest erledigen wir.
Die
Zahnkosmetikschule